Kidfluencer

Als Kindfluencer:in werden Kinder bezeichnet, die in den sozialen Medien als Influencer:innen eine relevante Reichweite verzeichnen und deren Eltern mit der Tätigkeit ihrer Kinder in der Regel Einnahmen aus Werbekooperationen erzielen. Für die Arbeit von Kindern hat der Gesetzgeber strenge Regeln vorgesehen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, wie viele Arbeitsstunden für welches Alter erlaubt sind. Nach § 6 JArbSchG sind es bei Kindern zwischen drei und sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Ab einem Alter über sechs Jahren sind bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr erlaubt. Zudem muss das Jugendamt die Kinderarbeit genehmigen. Weiterhin ist erforderlich:

  • Die Zustimmung der Eltern
  • Nach der Arbeit gibt es mindestens 14 Stunden Freizeit
  • Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt, dass das Kind die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit mitbringt
  • Die Leistungen in der Schule dürfen nicht beeinträchtigt werden

Die Arbeit und Vermarktung von Kidfluencern ist aus zahlreichen Gründen höchst umstritten (siehe Links unten).

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